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FAQ Ich tauche auch FAQ Tauchausrüstung

Muss ich in der Schweiz immer eine Taucherflagge aufstellen? Und welche Flagge ist die richtige?

Kurz: Falls es Boote im Gewässer gibt, muss in der Schweiz immer die Alphaflagge aufgestellt werden.


Ausführlich: Es gibt zwei Arten von Taucherflaggen:

  1. AlphaflaggeDie Alphaflagge, Alpha-Wimpel oder Doppelstander A genannte blau-weisse Flagge, welche Teil des internationalen nautischen Flaggenalphabet ist und in der internationalen Schifffahrt die folgende Bedeutung hat: «Ich habe Taucher unten, Abstand halten, bei langsamer Fahrt.»
  2. Das amerikanische rot-weisse Michigan-Flagge genannte Tauchsignal gilt nur in einigen US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen offiziell als Taucherflagge.

Die Michigan-Tauchflaggerot-weisse Michigan-Tauchflagge ist in der breiten Öffentlichkeit viel bekannter und wird viel stärker mit dem Tauchen assoziiert als die blau-weisse Alphaflagge. Trotzdem ist die Michigan-Tauchflagge weder nach den Regeln der internationalen Seefahrt noch gemäss den meisten nationalen Gesetzen und Verordnungen (mit Ausnahme einiger Gebiete in Nordamerika) ein offizielles Schifffahrtszeichen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Alphaflagge um das in der Schweiz, ganz Europa, Ägypten, Australien, Neuseeland, Südafrika, Kenia, Japan und grossen Mehrheit aller Länder offiziell gültige Schifffahrtszeichen, um «Taucher im Wasser» zu signalisieren. Selbst die US-Navy und -Coast Guard nuten ausschliesslich die Alphaflagge. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), welche Teil des internationalen Seerechts sind und von der IMO veröffentlicht wurden, beschreiben in der Regel 27 die Nutzung der Alpha-Flagge als Taucherflagge. Die Michigan-Tauchflagge verbreitete sich wahrscheinlich nur dank den grossen amerikanischen Tauchorganisationen weltweit. Sie besitzt an den meisten Orten jedoch einzig eine dekorative Funktion.

An allen Schweizer Gewässern, wo es Wasserfahrzeuge gibt und worin man tauchen will, ist eine Alphaflagge gut sichtbar aufzustellen. Mit Wasserfahrzeugen können in diesem Zusammenhang sowohl grosse Kursschiffe als auch kleinste Ruderboote gemeint sein. Die Alphaflagge muss während der ganzen Zeit des Tauchgangs am Ein- und Ausstieg oder auf dem Tauchboot vom Wasser her gut sichtbar sein. Die hier beschriebene Taucherflaggen-Pflicht ist in der Schweiz durch die Eidgenössische Binnenschifffahrtsverordnung (in Artikel 32) verbindlich geregelt. Bei Nichtbeachten dieser gesetzlichen Vorschriften erhebt die Polizei eine Busse von 200.- CHF pro Taucher.

In Deutschland und Österreich gelten je nach Gewässer unterschiedliche Regeln. Für den Bodensee, Alpen- und Hochrhein gilt auch auf der deutschen und österreichischen Seite eine Taucherflaggen-Pflicht – ganz ähnlich wie in der Schweiz. In anderen Ländern gibt es teilweise keine Vorschriften oder die Regeln sind anders. Deshalb informiert man sich am besten bei einer lokalen Tauchbasis über die Regeln, bevor man auf eigene Faust im Ausland taucht.

(Ich bin kein Jurist und kann nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben auf dieser Webseite garantieren.)