kurz: Mindestens alle drei Jahre oder sogar jedes Jahr.
Ausführlich: In der Schweiz und Deutschland wird empfohlen, die Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach zwei bis drei Jahren zu wiederholen sowie vor dem 18. und ab dem 40. Lebensjahr jährlich durchführen zu lassen. In einigen Ländern ist eine jährliche Wiederholung der Tauchtauglichkeitsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sollte man sich vor den Tauchferien oder dem Tauchurlaub diesbezüglich über die lokalen Bestimmungen informieren.
Die Formulare und nützliche Informationen des SUHMS für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
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