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FAQ Tauchen lernen

Muss ich eine Tauchausbildung absolviert haben, um das Gerätetauchen ausüben zu dürfen?

Kurz: Ja und nein.


Ausführlich: Tauchschüler In der Schweiz gibt es keine rechtlichen Bestimmungen (abgesehen von den Regeln zur Taucherflagge in der Eidgenössischen Binnenschifffahrtsverordnung), welche direkt das Gerätetauchen betreffen. Deshalb gibt es auch keine Ausbildungspflicht für das Tauchen in Schweizer Gewässern. Es ist jedoch sehr wichtig, zu beachten, dass sich eine Krankenkasse oder Unfallversicherung wahrscheinlich weigern würde, die vollständigen Rettungs-, Behandlungs- und/oder Invaliditätskosten zu tragen, falls ein unausgebildeter Taucher verunfallen sollte. Wahrscheinlich würde jedes Schweizer Gericht das Tauchen ohne eine entsprechende Ausbildung zu Recht als grob fahrlässig einstufen.

Jeder Tauchbasis, jedem Tauchlehrer und jedem Tauchpartner steht es frei, einen nicht durch eine der bekannten internationalen Tauchorganisationen brevetierten Taucher für einen Tauchgang abzulehnen oder ihn/sie zuvor zu testen. Meist ist es ohne das Vorlegen eines gültigen Tauchbrevets unmöglich, Tauchausrüstung zu kaufen oder zu mieten.

Im Ausland gelten teilweise viel strengere und andere Regeln als in der Schweiz: In Australien und einigen anderen Ländern ist z.B. eine Grundtauchausbildung, die mindestens die Norm ISO 24801-1 erfüllt, gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland und Österreich sind viele Gewässer in privatem Besitz. Deshalb kann der Besitzer beliebig bestimmen, welche Tauchausbildung und/oder -erfahrung vorausgesetzt werden.

(Ich bin kein Jurist und kann nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben auf dieser Webseite garantieren.)