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FAQ Ich tauche auch

Muss ich mich als Taucher zusätzlich versichern?

Kurz: Jein... Kommt darauf an, wie und wo man taucht.


Ausführlich: ein Taucher im BodenseeGrundsätzlich sind vier unterschiedliche Ausgangslagen zu unterscheiden:

  1. Ein in der Schweiz wohnhafter Sporttaucher (max. 40 Meter Tauchtiefe) verunfallt beim Tauchen innerhalb der Schweiz:

    In diesem Fall sind alle Rettungs-, Behandlungs- und grösstenteils auch die Folgekosten durch die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) und die Unfallversicherung (NBU) gedeckt. Ein Tauchunfall wird in diesem Fall wie jeder andere Sportunfall im Breitensport gehandhabt. Es ist keine spezielle Versicherung notwendig.
  2. Ein in der Schweiz wohnhafter technischer Taucher verunfallt während eines Tauchgangs, der tiefer als 40 Meter ging: 

    Gemäss der SUVA ist das Tauchen in einer Tauchtiefe von über 40 Metern eine Risikosportart. Dieser Argumentation schliessen sich auch die meisten anderen Schweizer Versicherer an. Deshalb ist nur ein kleiner Teil der Rettungs-, Behandlungs- und Folgekosten durch die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) oder durch die Unfallversicherung (NBU) gedeckt. Ambitionierte Taucher, die gerne in grössere Tiefen (mehr als 40 Meter) vordringen, sollten sich deshalb zusätzlich versichern.
  3. Ein Taucher mit einer Tauchguide- oder Tauchlehrer-Brevetierung begleitet eine Gruppe. Ein oder mehrere Mitglieder dieser Gruppe verunfallen während eines Tauchgangs:

    In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass ein Schweizer Gericht beim Guide oder Tauchlehrer eine Mitschuld am Unfall sieht. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Guide oder Tauchlehrer nicht direkt vom Unfall betroffen war und die Gruppe nicht führte. Deshalb sollten sich alle Taucher, die eine höhere Ausbildung wie den Divemaster, Drei-Stern-Taucher oder höher abgeschlossen haben, zusätzlich versichern.
  4. Ein in der Schweiz wohnhafter Taucher verunfallt während eines Tauchgangs in einem ausländischen Gewässer:

    In diesem Fall ist nur ein kleiner Teil der der Rettungs-, Behandlungs- und Folgekosten durch die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) oder durch die Unfallversicherung (NBU) gedeckt. So schliessen die meisten Krankenkassen z.B. eine Druckkammerbehandlung im Ausland selbst dann aus, wenn eDivers Alert Networkine Zusatzversicherung über Krankenkassenleistungen während eines Auslandsaufenthalts abgeschlossen wurde. Deshalb sollten sich alle Taucher, die ausserhalb der Schweiz tauchen wollen, zusätzlich versichern.

aquamed Aquamed, DAN oder der SUSV1 bieten speziell auf die Bedürfnisse von Tauchern abgestimmte Versicherungspakete an. Taucht man im Ausland, ist auch eine Rega-Gönnerschaft sinnvoll, um allfällige Rücktransporte in die Schweiz nicht selbst tragen zu müssen.

Als Tauchschüler ist man für die Dauer der Ausbildung oft durch die Haftpflichtversicherung der Tauchschule oder des Tauchlehrers ausreichend versichert. Bei Unklarheiten sollte der ausbildende Tauchlehrer darüber detaillierte Auskunft geben können.

Schweizer Unterwasser-Sport-VerbandAls ausbildender Tauchlehrer sollte man sich mit einer speziellen Haftpflichtversicherung gegen Schäden versichern, die einem Tauchschüler entstehen können. Teilweise schliessen Tauchschulen und Vereine solche Versicherungen pauschal für alle Ausbildenden in ihrer Firma/ihrem Verein ab.

Für den Versicherungsschutz von Unterwasserarbeitern, Einsatz- oder Forschungstauchern gelten teilweise abweichende Bestimmungen, die sich aus dem Arbeits- oder anderem Recht ergeben.

1) in Zusammenarbeit mit der Helsana

(Ich bin kein Jurist und kann nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben auf dieser Webseite garantieren.)